Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der BOViTA GmbH als Veranstalter der Gesundheitsmesse Bochum (Stand: Juli 2019)
Vorbemerkung
Die BOViTA GmbH erbringt Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Sie organisiert u. a. Ausstellungen, Messen, Fortbildungsseminare/Veranstaltungen und veröffentlicht Printmedien.
§ 1 Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen. Ein verbindlicher Vertrag bedarf der Schriftform zwischen dem Teilnehmer/Kooperationspartner und der BOViTA GmbH. Mit der Anmeldung unterbreitet der Interessent ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Teilnahme an der angebotenen Veranstaltung. Der Vertrag kommt erst durch Übermittlung der Anmeldebestätigung durch die BOViTA GmbH zu Stande. Diese Bestätigung kann schriftlich, per FAX oder per Mail den Anmeldenden übermittelt werden.
§ 2 Vergütungspflicht
Falls die angebotene Veranstaltung der BOViTA GmbH vergütungspflichtig ist, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Angebot, mit dem die BOViTA GmbH auf die Veranstaltung hingewiesen hat.
Mit der Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer eine Rechnung übermittelt. Die Übermittlung der Rechnung kann schriftlich, per FAX oder elektronisch erfolgen.
Die BOViTA GmbH behält sich das Recht vor, bei fehlendem Zahlungseingang, den Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Vergütungspflicht bleibt in diesem Fall unberührt.
§ 3 Urheberrecht
Für die von der BOViTA GmbH geleisteten Tätigkeiten oder Veröffentlichungen besteht Urheberrecht. Weitere Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichungen auf Homepages sind auch auszugsweise nicht gestattet, falls keine eindeutige schriftliche Genehmigung der BOViTA GmbH vorliegt.
§ 4 Stornierung der Veranstaltung durch BOViTA GmbH
Die BOViTA GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Diese Absage ist spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
Eine ggfls. erforderliche Änderung der Veranstaltungsstätte in gleicher Form ist dem Vertragspartner mitzuteilen.
Für nachgewiesene Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, entsteht Entschädigungsrecht.
§ 5 Stornierung der Veranstaltung durch den Vertragspartner
Die Stornierungsregelungen werden vertraglich zwischen der BOViTA GmbH und dem Vertragspartner geregelt. Nach Ablauf der vereinbarten Fristen, bleiben die Vergütungsansprüche der BOViTA GmbH unberührt.
§ 6 Haftungsausschuss
Die BOViTA GmbH haftet nur für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung/Erstellung der Medien, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern der BOViTA GmbH oder deren Erfüllungshilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl entstanden sind. Auch hier wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Gerichtsstandvereinbarung
Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der BOViTA GmbH der alleinige Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel: Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Veranstalter
BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH
Huestraße 5, 44787 Bochum
Geschäftsführer: Dr. med. M. Tenholt, Dr. med. C. H. Bergenthal
Registergericht: Amtsgericht Bochum, HRB 8914
Steuernummer: 306/5878/0554
Bankverbindung: APO Bank Dortmund
IBAN: DE58 3006 0601 0006 3259 39 · BIC/SWIFT: DAAEDEDDXXX